Ihr Widerrufsrecht
Beginn der Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CASTELL-Verlag, Herberts Katernberg 52i, 42113 Wuppertal, Fax: 0202/2721244, info@castell-verlag.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Bei wesentlichen Verschlechterungen (z.B. Verschmutzung, zerrissene Seiten) behalten wir uns ausdrücklich vor, Ersatz zu verlangen. Auch der Wert der Gebrauchsüberlassung, z.B. das Lesen eines Buches, ist bis zur Rücksendung zu vergüten. Dies kann in der Regel Ihre Verpflichtung zur Zahlung des vollen Kaufpreises begründen. Dies gilt auch bei Verlust.
Ende der Widerrufsbelehrung
Aufrechnung mit nicht schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Der Erfüllungsort ist Wuppertal.
Für den Geschäftsverkehr mit ausländischen Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
Der Gerichtsstand ist Wuppertal, wenn der Besteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit bedienen wir uns einer Datenverarbeitungsanlage und speichern, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, Kundendaten.
Wuppertal, Juli 2014
Anmerkungen:
Zu Punkt 4.
Diese Bedingung betrifft die sogenannte Erhaltung der Mängeleinrede des Käufers , nach altem Recht bis 31.12.01 in § 478 BGB kodifiziert. Nach der hierzu bislang ergangenen Rechtsprechung war eine Verkürzung der Frist für die Mängelanzeige des Käufers ab Annahme der Kaufsache in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig.
Da § 478 BGB seit 01.01.02 nicht mehr mit diesem Inhalt existiert, und der Gesetzgeber in der Schuldrechtsrefornm auch keine entsprechende Neuregelung getroffen hat, wird von der herrschenden Fachliteratur die Anwendung einer zu diesem Problem ergangenen EU-Richtlinie empfohlen:
Art. 5 Abs. 2 der Verbrauchsgüter-Richtlinie sieht eine zweimonatige Frist zur Ausübung der Rügepflicht des Verbrauchers / Käufers ab Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer vor.
Zu Punkt 6.3.
Gemäß § 438 Abs.1 Nr. 2 BGB (n.F.) beträgt die gesetzliche Mindestverjährung im Rahmen der Sachmängelhaftung seit 01.01.02 nunmehr zwei Jahre und ist auch nicht durch AGBen abkürzbar (Der gesetzliche Schutz der allgemeinen regelmäßigen Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB sogar drei Jahre).
Zu Punkt 7.
Der Eigentumsvorbehalt ist nunmehr – inhaltlich weitestgehend wie in der a.F. – in § 449 BGB – vor § 455 BGB geregelt.
Zu Punkt 8.
Seit 01.05.01 (Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen) schreibt § 284 III BGB eine gesetzlich vereinheitlichte Verzugsregelung in Höhe von 30 Tagen ab Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung fest. Eine Verkürzung dieser Frist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist regelmäßig unwirksam.
Die vormalige Formulierung („…8 % über dem Basiszinssatz“…) ist begrifflich falsch:
§ 288 I BGB (seit 01.05.2001) schreibt vor, …“daß eine Geldschuld während des Verzuges mit 5 % – Punkten über dem Basiszinssatz ….zu verzinsen ist“-
der derzeitige Basiszinssatz überdies beträgt 3, 62 % – Punkte, somit können derzeit max. 8,62 % Verzugszinsen verlangt werden ; daher o.ag. Formulierungsvorschlag; würde mann die alte Formulierung weiter anwenden, käme ein unzulässiger Zins in Höhe von 11,62 %-Punkten heraus, der eines gesonderten – gut zu begründeten – Rechtsgrundes bedarf (wie z.B. den Bezug eines laufenden Geschäftskredits aus Kontokorrent bei einer deutschen Bank.)
Stand der AGB ist Juli 2014